Was hat die Sicherheitsfachkraft eigentlich zu sagen?

Darf mir die Sicherheitsfachkraft sagen, was ich zu tun habe?
Wenn es um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz geht, fällt schnell ein Begriff: Sicherheitsfachkraft. Aber was genau darf – oder muss – sie eigentlich sagen? Welche Rolle spielt sie im Unternehmen? Und wer trägt letztlich die Verantwortung, wenn etwas passiert?
Die Rolle der Sicherheitsfachkraft – Beraten, nicht befehlen
Die Sicherheitsfachkraft (SFK) ist eine zentrale Figur im betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutz. Ihre Aufgabe ist es, den Arbeitgeber und die Führungskräfte fachlich zu beraten – in allen Fragen des Arbeitsschutzes, der Gefahrenverhütung und der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung.
Die SFK hat kein Weisungsrecht. Sie gibt Empfehlungen, keine Anordnungen – doch diese Empfehlungen haben Gewicht.
Was sie sagen muss – und was gehört werden sollte
Die SFK muss Missstände aufzeigen und auf Risiken hinweisen. Sie schlägt Maßnahmen vor und begleitet Prozesse wie:
- Arbeitsplatzevaluierungen
- Unfallanalysen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Sicherheitsunterweisungen
Und was, wenn nichts passiert – oder zu spät gehandelt wird?
Hier wird es heikel: Denn auch wenn die SFK eine klare Empfehlung ausspricht – die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber.
„Verantwortung ist nicht delegierbar.“
Selbst wenn Aufgaben an andere übertragen werden, bleibt die rechtliche Verantwortung beim Arbeitgeber.
Ein Beispiel:
Ein Arbeitgeber beauftragt die SFK mit der Evaluierung einer Produktionshalle. Diese stellt Mängel fest und empfiehlt Maßnahmen. Der Arbeitgeber zögert. Kommt es zu einem Unfall, haftet nicht die SFK, sondern der Arbeitgeber.
Fazit: Eine starke Stimme, keine stille Rolle
Die Sicherheitsfachkraft ist keine stille Beobachterin. Sie hat eine klare Beratungsfunktion. Wer ihre Empfehlungen ignoriert, riskiert nicht nur Unfälle – sondern auch rechtliche Konsequenzen.
👉 Die SFK kann beraten – die Verantwortung bleibt beim Chef.
Bei Fragen würden wir uns freuen Sie bei dem Thema unterstützen zu dürfen. Es gibt auch eine Förderung der Wirtschaftskammer, die Firmen mit Standort in NÖ in Anspruch nehmen können.
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