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Maschinenzukauf: Ist CE wirklich gleich sicher?

Maschinenzukauf: Ist CE wirklich gleich sicher?

Worauf man beim Kauf von Maschinen unbedingt achten sollte

Wenn Unternehmen neue Maschinen anschaffen – sei es direkt vom Hersteller oder über Händler – sieht man oft ein kleines Zeichen, das beruhigend wirkt: „CE“.
Aber: Das CE-Zeichen allein garantiert noch lange keine tatsächliche Sicherheit im Betrieb.

🔍 Was CE bedeutet – und was nicht

Die CE-Kennzeichnung zeigt lediglich, dass der Hersteller erklärt, dass seine Maschine den grundlegenden EU-Vorgaben entspricht (z. B. Maschinenverordnung, Niederspannungsrichtlinie, EMV usw.). Der sogenannte Reisepass durch die EU.

  • Sie ersetzt keine technische Prüfung durch den Betreiber.
  • Sie sagt nichts über die Einbindung in bestehende Anlagen oder Prozesse.
  • Sie schützt nicht vor unvollständigen Unterlagen oder Gefahren durch unsachgemäßen Aufbau.
  • Sie bedeutet nicht, dass die Maschine sicher ist. (meist ist das Gegenteil der Fall)
  • Sie bedeutet nicht, dass der Betreiber für nichts mehr haftbar gemacht werden kann (offensichtliche Risiken müssen vom Betreiber erkannt und behoben werden)
  • Wenn eine Maschine z.B. aus China mit CE-Kennzeichnung importiert wird, wird der Importeur zum Inverkehrbringer in der EU und muss die Sicherheit der Maschine gewährleisten.

🧾 Worauf sollte man beim Maschinenkauf achten?

Hier einige wichtige Punkte zur Kontrolle:

  1. Vollständige Konformitätserklärung – ist sie datiert, unterschrieben, mit richtiger Gesetzesangabe/Normenangabe
  2. Betriebsanleitung – in verständlicher Sprache, mit Sicherheitshinweisen, Wartung, Inbetriebnahme.
  3. Typenschild & CE-Zeichen – ist es korrekt angebracht?
  4. Risikobeurteilung vorhanden? – der Hersteller ist nicht verpflichtet die Risikobeurteilung zu liefern, jedoch kann entweder vertraglich festgelegt werden, dass er diese zu liefern hat oder es wird vor Zukauf der Maschine ein gemeinsames Safety Assessment gemacht, bei dem der Hersteller die Sicherheitseinrichtungen der Maschine vorstellt und der Käufer bewertet, ob diese für ihn ausreichend sind
  5. Integration in bestehende Anlagen – muss ggf. eine tiefgreifende Verkettung berücksichtigt werden

🛑 Häufige Fehler aus der Praxis

  • Unvollständige Maschinen ohne klaren Hinweis → Verantwortung liegt plötzlich beim Käufer/Betreiber!
  • Maschinen aus Nicht-EU-Ländern → Käufer wird rechtlich zum „Hersteller“ (Quasi-Hersteller).
  • CE-Zeichen vorhanden – aber keine Konformitätserklärung beigelegt.
  • nicht die erforderlichen Gesetze und Normen in der Ausschreibung

🔗 Nützliche Links und Quellen:

✅ Fazit

Vertrauen ist gut – aber Kontrolle ist betriebliche Pflicht.
Das CE-Zeichen ist ein Anfang, aber nicht das Ende der Verantwortung.

Bei Fragen diesbezüglich einfach bei anrufen und wir unterstützen Sie gerne. Es gibt auch eine Checkliste für Maschineneinkäufer, die wir euch auf Anfrage gerne zukommen lassen. Darüber hinaus gibt es eine Förderung der Wirtschaftskammer, die Firmen in NÖ in Anspruch nehmen können.

 

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