SIMA Sichere Maschinen und Anlagen OG, Hauptstraße 18, 3373 Kemmelbach
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Arbeitnehmerschutz

SIMA sorgt für die Sicherheit & Gesundheit am Arbeitsplatz!

Arbeitssicherheit macht nur Sinn, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ihre Pflichten zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wahrnehmen. Wir unterstützen Sie dabei, das Thema Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen auf ein ganz neues Level zu heben.

Die Herausforderung

Hier ein Auszug aus den Fragen, die man sich stellen muss:

  • Wie gehe ich bei der Organisation zum Thema Arbeitssicherheit vor?
  • Wie verhindere ich Arbeitsunfälle?
  • Ein Arbeitsunfall ist passiert, wie gehe ich weiter vor?
  • Welche Tätigkeiten sind für die Einhaltung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes erforderlich?
  • Wie gehe ich bei einer Arbeitsplatzevaluierung vor?
  • Welche persönliche Schutzausrüstung muss ich als Arbeitsgeber zur Verfügung stellen und wie gehe ich bei der Auswahl vor?
  • Welche Arbeitsmittel sind prüfpflichtig und wie organisiere ich wiederkehrende Überprüfungen?
  • Was ist das ASchG? Was ist die AM-VO?

Die Lösung

Durch eine fundierte Ausbildung zur zertifizierten Sicherheitsfachkraft und Erfahrungen mit großen und internationalen Unternehmen im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitnehmerschutz unterstützen wir sie in allen Belangen im Rahmen der gesetzlichen Pflichten.

  • Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen
  • Allumfassendes Sicherheitskonzept zum Schutz der Arbeitnehmer im Betrieb
  • Schwerpunktberatung zu gewissen Themen (PSA; Evaluierung psychischer Belastungen, Unterweisung & Information, Betriebsanweisungen, Notfallpläne, usw.)
  • Begehungen im Unternehmen

Unsere Leistungsübersicht

Unterstützung bei allen Themen betreffend Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz durch Umsetzung des ASchG

Wussten Sie schon?
Das ASchG (=ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) ist die Grundlage zur Behandlung der Sicherheit am Arbeitsplatz. Jeder Arbeitsgeber ist gesetzlich zum Schutz von Sicherheit & Gesundheit verpflichtet.

Nachevaluierung eines Arbeitsunfalls und weitere Schritt zur Vermeidung eines weiteren

Wussten Sie schon?
Nach einem Arbeitsunfall kommt in den meisten Fällen auch der Arbeitsinspektor ins Unternehmen. Wenn dann gewisse Dokumentationen nicht vorhanden sind, kann die Arbeitsinspektion Strafanzeige stellen.

Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung

Wussten Sie schon?
Es liegt in der Pflicht des Arbeitgebers, eine geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist es die gesetzliche Pflicht des Arbeitsnehmers diese Schutzausrüstung bei der Arbeit zu verwenden.

Unterweisung & Information – Wir helfen Ihnen dabei Ihren Mitarbeitern notwendige Informationen und Unterweisungen zukommen zu lassen

Wussten Sie schon?
Ihre Mitarbeiter müssen 1x jährlich über die Gefahren am Arbeitsplatz unterwiesen werden. Manche Unterweisungen können auch alle 2 Jahre durchgeführt werden. 

Evaluierungen in allen Facetten – es gibt im Arbeitsnehmerschutz viele unterschiedliche Evaluierungen, jede Evaluierung führt zu einem anderen Ziel

Wussten Sie schon?
Evaluierungen müssen nach diversen Erreignissen wiederholt werden:

  • nach Unfällen
  • nach dem Auftreten von Erkrankungen
  • bei Einführung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe und Arbeitsverfahren
  • usw.
Weitere Leistungen:
  • Unterstützung jeder Unternehmensgröße, vom EPU bis zum Großkonzern
  • Umsetzung von Forderungen aus den in Österreich gültigen Gesetzen und Verordnungen (AAV, AStV, AM-VO, FK-V, APLV, VOLV, VOPST, VEMF, ESV, PSA-V, MSchG, MSchV, KJBG, KJBG-VO, usw.)
  • Erstellung von Sicherheits- & Gesundheitsschutzdokumenten
  • Erstellung von Betriebsanweisungen (Kran, Stapler, Arbeitsstoffe od. ähnl.)
  • Strukturierte Begehungen im Unternehmen mit Fokus auf Arbeitnehmerschutz
  • Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Versicherungen (Arbeitsinspektion, Bezirkshauptmannschaft, AUVA, usw.)
  • Realisierung einer erfolgversprechenden Planung zum Thema Arbeitnehmerschutz
  • Evaluierung psychischer Belastungen
  • Alles rund um das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
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