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Die Maschine ist alt und gefährlich – was soll ich tun?

Die Maschine ist alt und gefährlich – was soll ich tun?

Gibt es eine Nachrüstverpflichtung?

Sie läuft seit Jahrzehnten, hat keine CE-Kennzeichnung und manchmal wackelt der Schutz schon ein wenig: Die gute alte Maschine. Doch was tun, wenn du das Gefühl hast
  • „Die ist nicht mehr sicher.“
  • „Sie ist richtig gefährlich.“
  • „Da lass ich nur ungern jemanden ran.“

Was sagt das Gesetz dazu?

Maschinen, die vor dem 1.1.1995 in Betrieb genommen wurden, brauchen keine CE-Kennzeichnung. Sie gelten als sogenannte Alt-Arbeitsmittel, Alte Maschine oder Maschine ohne CE Kennzeichnung. Aber: Auch wenn sie „alt“ ist, darf sie nicht einfach so weiterverwendet werden. Denn laut ASchG und Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) gilt:

Auch alte Maschinen müssen sicher betrieben werden können.

Wenn die Maschine gefährlich ist oder nicht mehr dem technischen Stand ihrer Zeit entspricht, musst du handeln.

Was muss ich konkret tun?

✅ 1. Ist-Zustand erheben (Evaluierung)

Zuerst musst du prüfen, ob die Maschine sicher betrieben werden kann – unter den heutigen Bedingungen:

  • Gibt es ungesicherte drehende Teile?
  • Funktionieren Not-Aus, Verriegelungen, Steuerung?
  • Gefahren durch Lärm, Strom, Hitze?
  • Wurde die Maschine seit 1995 verändert?
  • Wird der 4.Abschnitt der AM-VO und dessen Anforderungen eingehalten

Diese Evaluierung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 4 ASchG) und bildet die Grundlage aller weiteren Schritte. Mithilfe einer Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 können die relevanten Gefahren erkannt werden.

🛠️ 2. Gefährdungen bewerten

Wenn Risiken bestehen, musst du sie bewerten:

  • Wie hoch ist das Risiko?
  • Welche Tätigkeiten werden ausgeführt?
  • Gab es bereits Unfälle oder Beinaheunfälle?

Ziehe hier deine Sicherheitsfachkraft oder einen externen Experten hinzu.

🧾 3. Maßnahmen ableiten und umsetzen

Zeigt die Bewertung, dass die Maschine nicht sicher ist, bist du laut § 32 AM-VO verpflichtet, Maßnahmen zu setzen:

  • Nachrüstung von Schutzhauben, Lichtschranken, Not-Aus
  • Automatische Abschaltung bei Störung
  • Organisatorische Maßnahmen (geschultes Personal)
  • Einsatz von PSA als letzte Maßnahme

Berücksichtige dabei auch, ob sich der Einsatzbereich seit der Anschaffung geändert hat.

📋 4. Dokumentieren

Halte alle Schritte schriftlich fest – von der Evaluierung bis zur Maßnahme. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt dich bei Kontrollen oder im Ernstfall.

Was passiert, wenn ich nichts mache?

Ignorierst du Mängel an einer bekannten gefährlichen Maschine, riskierst du:

  • Strafen durch die Arbeitsinspektion
  • Haftung bei Arbeitsunfällen
  • Straf- oder zivilrechtliche Folgen

Und nicht zuletzt: das Vertrauen deiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Fazit: Alt allein ist kein Problem – gefährlich schon

Du musst eine Maschine vor 1995 nicht automatisch stilllegen – aber du musst prüfen, ob sie noch sicher ist. Ohne eine präventive Risikobeurteilung kann diese Tatsache nur schwer bewiesen werden.

Und wenn sie es nicht ist, musst du handeln. Denn:

Verantwortung ist nicht delegierbar.

🔎 Kurzcheck:

  • [ ] Ist die Maschine evaluiert?
  • [ ] Gibt es dokumentierte Mängel?
  • [ ] Wurden Maßnahmen getroffen?
  • [ ] Ist der Betrieb nachweislich sicher?

Tipp: Hol dir Unterstützung durch die Sicherheitsfachkraft oder einen externen Maschinenexperten. Oft reicht schon eine einfache Nachrüstung – aber du musst wissen, wo du stehst.

👉 Sicherheit beginnt nicht mit CE – sie beginnt mit Verantwortung.

Bei Fragen würden wir uns freuen Sie bei dem Thema unterstützen zu dürfen. Es gibt auch eine Förderung der Wirtschaftskammer, die Firmen mit Standort in NÖ in Anspruch nehmen können.

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