Pflichten des Arbeitgebers nach dem ASchG

Was das Gesetz verlangt – und was es im Arbeitsalltag bedeutet
Das ASchG (Arbeitnehmerschutzgesetz) verpflichtet Arbeitgeber dazu, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter:innen am Arbeitsplatz zu sorgen. Das ist kein „Kann“, sondern ein klares „Muss“ – mit rechtlicher Wirkung.
Doch was genau bedeutet das in der Praxis? Hier sind die wichtigsten Pflichten – und wie sie im betrieblichen Alltag umgesetzt werden sollten.
1. Gefahren erkennen und beurteilen
Arbeitgeber müssen regelmäßig eine Evaluierung von Gefahren durchführen – und dokumentieren. Dazu gehört z. B.:
- Risikobeurteilung bei Maschinen, Arbeitsplätzen, Tätigkeiten
- Einbeziehung besonderer Gruppen (Jugendliche, Schwangere, etc.)
- Laufende Aktualisierung bei Änderungen im Betrieb und bei besonderen Vorkommnissen
2. Schutzmaßnahmen setzen
Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden – gemäß dem STOP-Prinzip (Substitution – Technisch – Organisatorisch – Persönlich).
3. Unterweisung und Schulung
Jede:r Mitarbeiter:in muss regelmäßig über Risiken und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Diese Unterweisungen sind zu dokumentieren und bei Änderungen zu wiederholen.
4. Arbeitsplatzevaluierung dokumentieren
Die gesamte Evaluierung muss dokumentiert werden (S&G Dokument) und auf Anfrage der Behörde oder der Sicherheitsfachkraft vorgelegt werden können.
5. Verantwortung ist nicht delegierbar
Auch wenn Führungskräfte im Betrieb Aufgaben übernehmen, bleibt die Verantwortung beim Arbeitgeber . Das ASchG macht klar: Kommt es zu einem Verstoß, kann sich der Arbeitgeber nicht einfach darauf berufen, dass jemand anderer die Aufgabe übernommen hat.
Was heißt das in der Praxis?
- Regelmäßige Sicherheitsbegehungen
- Einbindung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin
- Klare Zuständigkeiten für Maschinen, Prozesse, Änderungen
- Aktuelle Schulungsunterlagen und strukturierte Unterweisungen
- Erreichbarkeit von Sicherheitsinformationen für alle
Fazit:
Das Arbeitnehmerschutzgesetz ist kein abstraktes Gesetz – es ist ein konkreter Handlungsauftrag an jeden Arbeitgeber. Wer seine Pflichten ernst nimmt, schafft nicht nur einen sicheren Arbeitsplatz, sondern schützt auch sich selbst vor rechtlichen und finanziellen Folgen.
Kleiner Tipp am Rande - es gibt nicht nur die Pflichten des Arbeitgebers, sondern auch die Pflichten des Arbeitnehmers (unter anderem Schutzeinrichtungen benutzen, PSA verwenden, usw.)
Bei Fragen würden wir uns freuen Sie bei dem Thema unterstützen zu dürfen. Es gibt auch eine Förderung der Wirtschaftskammer, die Firmen mit Standort in NÖ in Anspruch nehmen können.
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