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Wiederkehrende Überprüfung nach §82b GewO

Wiederkehrende Überprüfung nach §82b GewO

Warum soll ich das als Unternehmer überhaupt machen?

Alle fünf Jahre schreibt die Gewerbeordnung eine Überprüfung der Betriebsanlage vor. Viele Unternehmer:innen sehen darin einen bürokratischen Aufwand oder eine Formalität.

Aber der wichtigste Grund liegt woanders: in der Versicherung.

Im Schadensfall – etwa nach einem Brand, Unfall oder einem Umweltereignis – fordern viele Versicherungen die Vorlage der Einreichunterlagen oder des Bescheids für die Betriebsanlagengenehmigung. Damit wollen sie prüfen, ob:

  • alle Teile der Betriebsanlage ordnungsgemäß genehmigt sind und betrieben werden
  • Änderungen gemeldet und genehmigt wurden
  • die Anlage technisch dem genehmigten Zustand entspricht

Was passiert, wenn das nicht der Fall ist?

  • Die Versicherung erkennt möglicherweise nicht genehmigten Bestand – und verweigert die Zahlung.
  • Im Extremfall kann es zu einem Regress kommen – also zur Rückforderung bereits gezahlter Beträge.
  • Der Betreiber bleibt auf dem Schaden sitzen. Wofür Geld für die Versicherung ausgeben, wenn diese im Schadensfall den Schaden regressieren kann.

Vier weitere wichtige Fragen zur Überprüfung nach §82b:

❓ Wusstest du, dass…

  1. die Überprüfung auch interne Änderungen betrifft – wie Umbauten, neue Maschinen, andere Nutzungen?
  2. bei Verstoß gegen §82b auch Verwaltungsstrafen möglich sind?
  3. du die Prüfung auch auslagern kannst (z. B. Ziviltechniker, TÜV, technische Büros, Fachkundige)?
  4. du damit auch rechtlich deine Sorgfaltspflicht als Unternehmer dokumentierst?
  5. du durch die Überprüfung nach §82b auch wieder eine IST-Stand deines Unternehmens feststellen kannst

Fazit:

Die wiederkehrende Überprüfung ist keine Formsache, sie ist wichtig für dein Unternehmen und für die Versicherung.

Wer sie ernst nimmt, schützt nicht nur sich selbst – sondern sorgt auch dafür, dass der Betrieb im Ernstfall nicht zum finanziellen Albtraum wird.

Wenn die Überprüfung einmal vernünftig durchgeführt wurde und die Dokumentation ab diesem Zeitpunkt auf Stand gehalten wurde, ist die nächste Überprüfung 5 Jahre später nur mehr ein geringer bürokratischer Aufwand.

Bei Fragen würden wir uns freuen Sie bei dem Thema unterstützen zu dürfen. Es gibt auch eine Förderung der Wirtschaftskammer, die Firmen mit Standort in NÖ in Anspruch nehmen können.

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