Wiederkehrende Überprüfung nach §82b GewO

§82b-Überprüfung: Warum soll ich das als Unternehmer:in überhaupt machen?
Alle fünf Jahre schreibt die Gewerbeordnung eine Überprüfung der Betriebsanlage vor. Viele Unternehmer:innen sehen darin einen bürokratischen Aufwand oder eine Formalität.
Aber der wichtigste Grund liegt woanders: in der Versicherung. 🛡️
Im Schadensfall – etwa nach einem Brand, Unfall oder einem Umweltereignis – fordern viele Versicherungen die Vorlage der Einreichunterlagen oder des Bescheids für die Betriebsanlagengenehmigung. Damit wollen sie prüfen, ob:
- alle Teile der Betriebsanlage ordnungsgemäß genehmigt sind und betrieben werden
- Änderungen gemeldet und genehmigt wurden
- die Anlage technisch dem genehmigten Zustand entspricht
Was passiert, wenn das nicht der Fall ist? ⚠️
- Die Versicherung erkennt möglicherweise nicht genehmigten Bestand – und verweigert die Zahlung. (eher unwahrscheinlich) ODER
- Die Versicherung regressiert – es kommt zur Rückforderung bereits gezahlter Beträge.
Am Ende des Tages ist es nicht zwingend nachhaltig, jährlich eine nicht unerhebliche Summe für die Haftpflichtversicherung zu zahlen – nur dafür, dass man im Ernstfall leer ausgeht. 🤷♀️
Vier weitere wichtige Fragen zur Überprüfung nach §82b:
Wusstest du, dass…
- … die Überprüfung auch interne Änderungen betrifft – wie Umbauten, neue Maschinen, andere Nutzungen?
- … bei Verstoß gegen §82b auch Verwaltungsstrafen möglich sind? 💸
- … du die Prüfung auch auslagern kannst (z. B. Ziviltechniker, TÜV, technische Büros, Fachkundige)?
- … du damit auch rechtlich deine Sorgfaltspflicht als Unternehmer dokumentierst? 📋
- … du durch die Überprüfung nach §82b auch wieder eine IST-Stand deines Unternehmens feststellen kannst?
Fazit ✅
Die wiederkehrende Überprüfung ist keine Formsache – sie ist wichtig für dein Unternehmen und für die Versicherung.
Wer sie ernst nimmt, schützt nicht nur sich selbst – sondern sorgt auch dafür, dass der Betrieb im Ernstfall nicht zum finanziellen Albtraum wird. 🔒
Wenn die Überprüfung einmal vernünftig durchgeführt wurde und die Dokumentation ab diesem Zeitpunkt auf Stand gehalten wurde, ist die nächste Überprüfung 5 Jahre später nur mehr ein geringer bürokratischer Aufwand. 🗂️
Bei Fragen würden wir uns freuen, Sie bei dem Thema unterstützen zu dürfen. Es gibt auch eine Förderung der Wirtschaftskammer, die Firmen mit Standort in NÖ in Anspruch nehmen können. 💼
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