SIMA Sichere Maschinen und Anlagen OG, Hauptstraße 18, 3373 Kemmelbach
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Maschinensicherheit

SIMA sorgt für die Sicherheit an Ihren Maschinen!

Wir können auf jahrelange praktische Erfahrung im Maschinen- und Anlagenbau zurückgreifen und sind Ihr Partner in allen Fragen zur Maschinensicherheit.

Die Herausforderung

Die Lösung

Sie …

  • haben eine neue oder gebrauchte Maschine gekauft und stellen sicherheitstechnische Mängel fest.
  • haben eine Maschine aus einem Nicht-EWR Land importiert.
  • sind Maschinenhersteller und verketten Ihre Maschinen bei Ihrem Endkunden.
  • ersetzen einen Teil ihrer verketteten Anlage durch neue Maschinen.
  • planen, ihre veraltete Maschine umzubauen
  • planen eine neue Maschine zu kaufen und wollen sich informieren, worauf Sie dabei achten müssen.
  • haben einen Bescheid der Behörde mit Auflagen vorliegen und nicht die Erfahrung oder die Ressourcen, die Auflagen umzusetzen.
  • wollen Ihre alte Maschine an einem anderen Standort betreiben und benötigen eine Überprüfung dieser Maschine.

Wir …

  • bewerten die Schnittstellen zwischen den einzelnen Maschinen- und Anlagenteilen.
  • konzeptionieren den Maschinenumbau in einem rechtskonformen Rahmen.
  • erstellen Unterlagen und bereiten Ihre Unterlagen für die Betriebsanlagengenehmigung vor.
  • beraten sie fachkundig und verhindern unnötigen bürokratischen Aufwand (z.B. Gesamt CE).
  • unterstützen Sie in der Konfrontation mit Ihren Zulieferanten oder Kunden.
  • erarbeiten Not-Halt Konzepte.
  • überprüfen Ihre Betriebsanlage.
  • und vieles mehr …..

Unsere Leistungsübersicht

Unterstützung im Konformitätsbewertungsverfahren nach 2006/42/EG über den gesamten Entwicklungszeitraum einer neuen Maschine hinweg bis zur Inverkehrbringung

Wussten Sie schon?
Das Konformitätsbewertungsverfahren ist der einzige Weg zur EG Konformität und der Ausstellung einer EG Konformitätserklärung für Ihre Maschine.

Konzeptionierung und Detailplanung von elektrischen, pneumatischen oder hydraulischen Sicherheitskreisen

Wussten Sie schon?
Moderne Anlagen verfügen über viele einzelne Sicherheitskreise. Das Abschalten aller Antriebe in beim Öffnen einer Schutztür ist in den meisten Fällen nicht mehr erforderlich und überholt.

Erstellung von Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100

Wussten Sie schon?
Der erforderliche Performance Level (PLr nach EN ISO 13849) ist das Ergebnis der Risikobeurteilung. Ohne Risikobeurteilung kann die elektrische Hardware- und Softwareplanung nicht in der erforderlichen Qualität erfolgen. Die Risikobeurteilung beginnt mit den ersten Notizen in der Konzeptionierungsphase. Bringen Sie Ihre Notizen rechtzeitig in Form und reduzieren Sie somit den Folgeaufwand.

Überprüfung der EG-Konformität Ihrer neuen Maschine bei vermuteten Mängeln, begründetem Verdacht auf Unstimmigkeiten oder auf Verlangen der Behörde

Wussten Sie schon?
Ein beachtlicher Teil der Maschinen auf dem Markt ist mangelhaft. Das CE Kennzeichen ist kein Qualitätssiegel, da die Kennzeichnung durch den Hersteller selbst erfolgt. Verlassen Sie sich nicht auf das CE Kennzeichen, sondern hinterfragen Sie kritisch die Ausführung Ihrer neuen Maschine, denn offensichtliche Mängel müssen auch Sie erkennen.

Fachberatung von Betreiber und/oder Hersteller im Hinblick auf die Anwendung der Maschinenrichtlinie

Wussten Sie schon?
Die Maschinensicherheitsverordnung MSV 2010 ist die österreichischen Fassung der Maschinenrichtlinie (MRL bzw. 2006/42/EG) und in den wesentlichen Teilen inhaltlich identisch.

Unterstützung und Begleitung im Zuge der Betriebsanlagengenehmigung und Schnittstellentätigkeiten zwischen Ihnen, Ihrer Maschine und der Behörde

Wussten Sie schon?
Sie erhalten bei uns kostenlose von der WKO geförderte Beratung im Rahmen des Betriebsanlagenservice.

Überprüfung Ihrer alten Maschinen nach dem 4. Abschnitt der AM-VO

Wussten Sie schon?
Sie haben die Verpflichtung, Ihre Betriebsanlage regelmäßig zu überprüfen. Wir informieren Sie über die Prüfintervalle.

Rechtskonforme Umsetzung von Maschinenumbauten nach §35 ASchG

Wussten Sie schon?
In den wenigsten Fällen ist durch einen Maschinenumbau einer alten Maschine eine Neuausstellung der Konformitätserklärung erforderlich. Das am Markt kursierende Gerücht, dass man beim Umbau einer alten Maschine immer das CE „verliert“, ist falsch.

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