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So bereiten Sie Ihr Unternehmen auf einen Besuch des Arbeitsinspektorats vor

So bereiten Sie Ihr Unternehmen auf einen Besuch des Arbeitsinspektorats vor

Ist der Arbeitsinspektor mein Feind?

Ein Besuch des Arbeitsinspektorats sorgt oft für gemischte Gefühle – insbesondere in produzierenden Betrieben. Doch mit der richtigen Vorbereitung können Sie den Besuch nicht nur gelassen entgegenblicken, sondern ihn auch als wertvolle Gelegenheit zur Optimierung Ihrer Arbeitsschutzmaßnahmen nutzen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Aufgaben das Arbeitsinspektorat erfüllt, welche Rechte und Pflichten Sie als Arbeitgeber haben, und wie Sie sich professionell und effizient auf eine Kontrolle vorbereiten können.


Was ist die Aufgabe des Arbeitsinspektorats?

Das Arbeitsinspektorat ist eine staatliche Kontroll- und Beratungsstelle, die dem Bundesministerium für Arbeit unterstellt ist. Ziel ist es, Arbeitnehmer*innen zu schützen und Arbeitgeber bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen – nicht zu bestrafen.

Die zentralen Aufgaben des Arbeitsinspektorats:

  • Überwachung der Einhaltung von Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz (z. B. ASchG, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsstättenverordnung)

  • Beratung von Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen

  • Mitwirkung bei der Genehmigung technischer Anlagen und Arbeitsmittel

  • Aufklärung und Untersuchung von Arbeitsunfällen

  • Zusammenarbeit mit Behörden wie der AUVA oder der Gewerbebehörde


Welche Befugnisse hat der Arbeitsinspektor?

Das Arbeitsinspektorat verfügt über gesetzlich geregelte Kontrollrechte, insbesondere nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).

Dazu gehören unter anderem:

  • Betretungsrecht: Der Inspektor darf Ihren Betrieb während der Arbeitszeit ohne Voranmeldung betreten.

  • Einsicht in Unterlagen: Sie sind verpflichtet, Dokumente wie Sicherheitsberichte, Arbeitszeitaufzeichnungen oder Prüfprotokolle auf Verlangen vorzulegen.

  • Befragung von Mitarbeiter*innen: Auch ohne Beisein der Geschäftsführung.

  • Sofortige Maßnahmen: Bei Gefahr in Verzug können umgehende Anordnungen erfolgen (z. B. Stilllegung einer Maschine).

  • Anzeige bei Verstößen: Bei groben oder nicht behobenen Mängeln kann eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen.

Wichtig: Der Fokus liegt nicht auf Strafe, sondern auf der Prävention von Risiken – eine kooperative Haltung wird stets geschätzt.


Wie können Sie sich auf eine Inspektion vorbereiten?

Mit strukturierten und nachvollziehbaren Prozessen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz schaffen Sie eine solide Basis für einen reibungslosen Ablauf.

✅ 1. Arbeitsplatzevaluierung und Gefährdungsbeurteilung

Stellen Sie sicher, dass eine aktuelle und vollständige Evaluierung vorliegt – inklusive Maßnahmenplänen und Dokumentation gemäß § 4 ASchG.

✅ 2. Relevante Dokumente griffbereit halten

Bereiten Sie folgende Unterlagen vor:

  • Evaluierungen & Maßnahmenpläne

  • Unterweisungsnachweise

  • Maschinen- & Anlagenprüfungen

  • Sicherheitsdatenblätter

  • Erste-Hilfe-Organisation, Flucht- und Rettungspläne

✅ 3. Benennung von SVPs und Fachpersonal

Ab 10 Beschäftigten sind Sie verpflichtet, Sicherheitsvertrauenspersonen (SVPs) zu benennen. Darüber hinaus müssen Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner*innen regelmäßig tätig sein – dies ist ebenfalls zu dokumentieren.

✅ 4. Dokumentation von Unterweisungen

Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig zu sicherheitsrelevanten Themen – und dokumentieren Sie jede Unterweisung mit Datum und Unterschrift.

✅ 5. Arbeitszeitaufzeichnungen

Halten Sie für alle Mitarbeiter korrekte Aufzeichnungen über Arbeitszeiten, Pausen, Überstunden und Wochenendruhe bereit.

✅ 6. Sichtbare Ordnung und Sicherheit

Ein sauberer, gut organisierter Betrieb mit erkennbaren Sicherheitsmaßnahmen (z. B. markierte Wege, PSA-Nutzung) signalisiert Verantwortungsbewusstsein und reduziert Rückfragen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie oft kontrolliert das Arbeitsinspektorat?

Die Häufigkeit hängt von Ihrer Branche, Betriebsgröße und Risikoklasse ab. Produzierende Unternehmen können etwa alle 2–4 Jahre mit einem Besuch rechnen. Bei Unfällen, Beschwerden oder besonderen Anlässen kann auch eine unangekündigte Kontrolle erfolgen.

Was passiert bei Mängeln?

In der Regel erhalten Sie eine Frist zur Mängelbehebung. Nur bei akuter Gefährdung kann es zu Sofortmaßnahmen kommen. Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße führen zur Anzeige und Strafe durch die Bezirksverwaltungsbehörde.

Kann ich den Besuch verweigern?

Nein. Das Arbeitsinspektorat hat gesetzlich verankerte Zutritts- und Einsichtsrechte. Eine kooperative Zusammenarbeit wird erwartet.

Werden auch Mitarbeiter befragt?

Ja. Der Arbeitsinspektor kann auch mit einzelnen Beschäftigten sprechen – ohne Beisein der Geschäftsführung – um sich ein unabhängiges Bild von den Arbeitsbedingungen zu machen.


Fazit: Vorbereitung ist der Schlüssel – Vertrauen statt Sorge

Wenn Sie Ihre Pflichten im Arbeitnehmerschutz ernst nehmen, haben Sie nichts zu befürchten. Das Arbeitsinspektorat sieht sich nicht als Gegner, sondern als Partner für sichere und gesunde Arbeitsplätze. Eine gute Vorbereitung stärkt Ihre Position, verbessert die Sicherheit im Betrieb und schützt Sie vor unangenehmen Folgen.

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